Das Bonusprogramm der IKK gesund plus

Teilnahmebedingungen

Aktiv gesund plus – achtzehn plus ist das Bonusprogramm exklusiv für Erwachsene ab 18 Jahren. Wir belohnen verschiedene Gesundheitsaktivitäten, die im Jahr 2023 erbracht werden können, mit einem finanziellen Bonus. Die Wahl der Bonuskategorien obliegt dabei dem Teilnehmer und ist abschließend. Alle Aktivitäten sind mit unterschiedlichen Geldbeträgen belegt. Das Programm teilt sich in die Bereiche Vorsorge und Vital: „Vorsorge“ beinhaltet Bonusschecks für zu erbringende Vorsorgemaßnahmen, die teilweise mehrfach eingereicht werden können. „Vital“ bietet Ihnen individuell zu erbringende Präventionsmaßnahmen an, von denen maximal zwei Bonusschecks eingereicht und bewertet werden können.

Ablauf des Programms

Vom 01.01. bis 31.12.2024 kann je Versicherten ein Bonusheft bestellt werden. Für jede bonusfähige Gesundheitsmaßnahme finden Sie in diesem Heft einen Scheck, auf dem neben der bezeichneten Vorsorge- oder Präventionsmaßnahme auch die Bonushöhe sowie der zu erbringende Nachweis der Leistung verzeichnet sind. Wurde eine Vorsorge- oder Präventionsmaßnahme abgeschlossen und diese entsprechend der Vorgaben auf dem Scheck bestätigt, kann dieser bis zum Einsende- und Programmschluss am 28.02.2025 digital per IKK Kunden-App, postalisch oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen eingereicht werden. Nach Prüfung und Anerkennung des Schecks überweisen wir den dazugehörigen Bonusbetrag auf das angegebene Konto. Mit dem Ablauf dieser Frist gilt das Bonusprogramm 2024 als abgeschlossen. Eine Bearbeitung nach Fristende ist nicht möglich.
 

Bestätigung der Bankverbindung und der Aktivität

Bitte achten Sie bei jedem Bonusscheck auf die Richtigkeit der von Ihnen angegebenen Bankdaten. Sollte sich diese im Laufe des Jahres ändern, tragen teilen Sie uns die neue Bankverbindung schriftlich oder per IKK Kunden-App mit.
Bestätigen Sie die erbrachte Maßnahme auf dem Scheck mit Ihrer Unterschrift. Ohne Unterschrift kann keine weitere Bearbeitung des Bonusschecks erfolgen.
 

Bonusberechtigung und Auszahlungsbedingungen

"Vorsorge" und "Vital": Bonusberechtigt sind ausschließlich Versicherte, die zum Zeitpunkt der durchgeführten Maßnahme und Einreichung des Bonusschecks bei der IKK gesund plus versichert sind. Die Rubriken Verein und Fitness- oder Sportstudio werden bei unterjähriger Versicherungszeit nur monatsanteilig ausgezahlt.
Mit dem Ende der Versicherung bei der IKK gesund plus endet zeitgleich die Teilnahme am Bonusprogramm "Aktiv gesund plus". Für beide Programme behält sich  die IKK gesund plus vor, offene Beträge mit der Bonusauszahlung zu verrechnen.
 

Steuerrelevante Bonusbeträge

Eine schriftliche Bestätigung der steuerrelevanten Bonuszahlungen erhalten Sie mit der jährlichen Information über die gezahlten bzw. erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Folgejahr der Auszahlung. Die Einordnung der Rubriken ist dabei vorgegeben, davon abweichende Entscheidungen sind nicht möglich. Die Regelungen zur steuerlichen Einordnung von Bonusleistungen gelten vorbehaltlich gesetzlicher Anpassungen und sind im Internet zu finden:
www.ikk-gesundplus.de/bonus-steuerhinweis
 

Haftungsausschluss und Missbrauchsbestimmungen

Die IKK gesund plus haftet nicht für fehlerhafte Angaben der Versicherten. Dies gilt insbesondere für die auf dem Bonusscheck angegebene Bankverbindung. Eventuell anfallende Stempelgebühren oder andere Aufwendungen können nicht erstattet werden. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die IKK gesund plus rechtliche Schritte vor.
 

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